Inkasso – Mahnverfahren von Profis durchgeführt
14. April 2018Wer schon einmal Probleme mit der eigenen Zahlungsfähigkeit hatte oder einfach das Bezahlen einer Rechnung vergessen hat, weiß, welche Probleme das ganze nach sich ziehen kann, sobald der Gläubiger sich dazu entschließt, das sogenannte Mahnverfahren einzuleiten. Inkassounternehmen unterscheiden zwischen vorgerichtlichem und gerichtlichem Mahnverfahren. Das vorgerichtliche Mahnverfahren wird überwiegend durch Inkassounternehmen durchgeführt, nachdem der Gläubiger selbst den Schuldner angemahnt hat.
Prinzipiell kann der Forderungseinzug im gerichtlichen Mahnverfahren von verschiedenen Instanzen durchgeführt werden. Es kennzeichnet sich aber besonders durch seine Einfachheit, denn auch Privatpersonen können diesen Forderungseinzug betreiben. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt dieses ausführt. Ein Inkassounternehmen kümmert sich oft von Beginn an, um die finanzielle Forderung und beschäftigen meist auch Rechtsanwälte oder arbeitet mit diesen zusammen, um sich strikt an die gesetzlichen Regeln zu halten.
Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens ist immer der Selbe. Der Antrag auf das gerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) wird dann gestellt, wenn der Schuldner in Verzug geraten ist, das heißt, seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Der Antrag auf die Erlassung eines Mahnbescheids kann dann auf herkömmliche Weise an das jeweilige zentrale Mahngericht per Post übersandt werden. Bei Inkassounternehmen oder anderen Firmen, die das gerichtliche Mahnverfahren für den Gläubiger durchführen, wird dies auf elektronischem Weg abgewickelt. Das Gericht prüft den Mahnbescheidsantrag dann auf seine Vollständigkeit. Dabei wird nur die formelle Richtigkeit überprüft. Das Gericht stellt den Mahnbescheid dann über den Postweg dem Schuldner zu. Der Schuldner hat dann 14 Tage Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen und eventuell auch Widerspruch einzulegen, wenn eine Forderung nicht korrekt und begründet ist. Auch Widerspruch gegen die Höhe der Zinsen kann eingelegt werden. Widerspricht der Schuldner nicht, kommt es zum Vollstreckungsbescheid, der innerhalb von 6 Monaten nach dem Mahnbescheid vom Gericht versandt wird. Somit kann sofort die Zwangsvollstreckung, z.B. durch einen Gerichtsvollzieher, stattfinden. Die Kosten des Mahnwesens hat der Schuldner zu tragen. Diese sind unabhängig davon, ob das Verfahren durch eine Privatperson oder ein Inkasso Unternehmen durchgeführt sind, vom Gericht festgelegt.