Anlässe für ein Fahrverbot
13. Juni 2018Einem jedem wird die folgende Situation bekannt sein: Kaum ist man in die Innenstadt gefahren, steht man vor der Situation, sich einen Parkplatz suchen zu müssen. Gerade werktags ist dies ein Problem und nur allzu oft versucht man dann, seinen Wagen einfach an irgendeiner Stelle abzustellen. Sicherlich weiß man, dass an vielen Stellen auch ein Parkverbot besteht – schon stellt sich die Frage ein, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man seinen Wage absichtlich hier parkt – reichen die Sanktionen hier gegebenenfalls bis hin zum Fahrverbot?
Was man mit Sicherheit sagen kann, ist, dass ein einmaliges Falschparken sicher nicht mit einem Fahrverbot geahndet wird. Etwas anders sieht die Sachlage aus, wenn man sich als regelmäßiger Falschparker entpuppt. Vielleicht reicht auch dies noch nicht für ein Fahrverbot, aber verschärfte Bußgelder kann es allemal reichen. Nun muss man sich noch einmal fragen, warum der Gesetzgeber eigentlich zu diesen – gelinde gesagt – drakonischen Maßnahmen wie das Fahrverbot greift. Dies Sache ist vergleichsweise einfach und mit Sicherheit nachzuvollziehen: Allein im Jahr 2010 kam es in Deutschland zu gut 2.4 Millionen Unfällen. Diese Zahl unterscheidet sich kaum von der Zahl der Verkehrsunfälle in den Jahren zuvor. Offensichtlich liegt dies in vielen Fällen am nicht den Straßenverhältnissen angepassten Fahrverhalten. Hier muss die Legislative eingreifen – wenn es sein muss auch durch ein Fahrverbot.
Was einem Fahrverbot in vielen Fällen folgt ist auch ein psychologischer Test und verschiedene Fahrstunden. Dem Fahrer wird so Zeit und Gelegenheit gegeben, sich Zeit des Fahrverbot Gedanken über das eigene Verhalten zu machen.