Sie ist vertraglich festgelegt – die Probezeit
27. Juli 2018Es ist eigentlich nicht notwendig, dass man die Funktion einer Probezeit näher erläutert. Der Begriff erklärt sich eigentlich ganz von selbst. Es gibt dieses Verfahren in vielen Bereichen des Lebens. So hat sich ein Fahranfänger, der den Führerschein erworben hat, eine gewisse Zeit zu bewähren, bevor ihm das Privileg der unbeschränkten Fahrerlaubnis völlig zuteil wird. Aber in diesem Fall geht es um die Probezeit eines Arbeitsverhältnisses. Sie ist in der Regel vertraglich bereits festgelegt, und kann durchaus verhandelt werden. Denn sie unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel legt man diesbezüglich einen variablen Zeitraum von drei bis sechs Monaten fest.
Während der Dauer dieser Probezeit kann sowohl der Arbeitnehmer, als auch der Arbeitgeber feststellen, ob sie zueinander passen. Befindet man sich in der Probezeit, so können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden. Es ist jedoch meist trotz allem festgelegt, wie lange man nach der Kündigung noch zu arbeiten hat. In der Regel sind das zwei Wochen. Sind letztendlich aber beide Seiten zufrieden, so greift der feste Vertrag. Doch dieser kann sich auch je nach Lage unterscheiden. Man kann zwischen der Option eines festen Vertrages wählen, oder diesen zeitlich befristen. Je nach Sicherheit in der Planung.
Eine zeitliche Befristung nach Ablauf der Probezeit kann seine Gründe haben. Entweder ist man sich als Arbeitgeber nicht ganz sicher, ob der Arbeitnehmer auch wirklich den Willen zum Durchhalten aufweisen kann, oder es ist die fehlende Planungssicherheit. Denn manche Produktionen erleben Fluktuationen, die im Vorfeld schlecht planbar sind. Doch mit der Probezeit hat dies nichts zu tun.