Das Pflegetagegeld ohne Gesundheitsprüfung – wann möglich?
25. Juni 2019Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ist in der Regel kein Pflegetagegeld ohne Gesundheitsprüfung möglich. Das Pflegegeld wird dort erst ab der Pflegestufe I ausgezahlt. Menschen die an einer Demenz erkrankt sind, befinden sich oftmals in der Pflegestufe 0, da sie sich häufig selbst verpflegen können und nur bedingt auf Hilfe angewiesen sind. Die Pflegestufe wird je nach Pflegebedürftigkeit des Betroffenen festgelegt. Grundsätzlich gibt es drei Pflegestufen, die von eins bis drei reichen, doch seit dem Jahre 2008 hat sich auch die Pflegestufe 0 etabliert, die für Personen zuständig ist, die nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 erfüllen.
Bei der Pflegestufe 1 handelt es sich um Menschen, die einen Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten täglich benötigen. Hierbei ist eine Grundpflege von mindestens zwei Bereichen vonnöten, wobei es sich um die Körperpflege, die Mobilität oder die Ernährung handelt. Wer eine schwere Pflegebedürftigkeit aufweist, benötigt mehr Hilfe und wird vom Pflegedienst etwa drei mal am Tag für jeweils eine Stunde aufgesucht. Hierbei handelt es sich um die Pflegestufe 2. Personen die mehrere Stunden am Tag oder rund um die Uhr Hilfe brauchen befinden sich in der Pflegestufe 3. Je nach Wunsch kann sich der Betroffene für eine Pflegehilfe von einem Laien oder vom Pflegedienst entscheiden.
Wer auf die Hilfe von Verwandten, Freunden oder Nachbarn angewiesen ist, der erhält von der Pflegeversicherung Pflegegeld, welches jedoch erst ab der Pflegestufe 1 ermöglicht wird. Wer Pflegetagegeld ohne Gesundheitsprüfung beanspruchen möchte, der könnte beispielsweise eine private Pflegeversicherung in Betracht ziehen. Es gibt diverse Versicherungen dieser Art, die ein Pflegegeld fast ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise die Münchner Verein Versicherungsgruppe. Diese kann unter anderem auch online abgeschlossen werden, wobei der interessierte User lediglich eine einfache Gesundheitserklärung abgeben muss. Die Voraussetzung für das Pflegegeld ohne Gesundheitsprüfung ist jene, dass der Betroffene schon einmal an einer Erkrankung wie beispielsweise Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Krebs, Arteriosklerose, Osteoporose, Chorea Huntington oder ALS behandelt wurde.